In einer Welt, die ständig von Innovationen geprägt ist, bietet die Fotodrohne ein Fenster zu atemberaubenden Perspektiven und unbegrenzten kreativen Möglichkeiten. Wenn du darüber nachdenkst, in die Welt der Luftaufnahmen einzutauchen, sind hier einige überzeugende Gründe, warum der Kauf einer Fotodrohne eine Investition sein kann, die nicht nur deine Horizonte erweitert, sondern auch unvergessliche Momente schafft.
Inhaltsverzeichnis
Einsatzmöglichkeiten
Eine Fotodrohne eröffnet eine völlig neue Dimension für Fotografen und Filmemacher. Mit der Fähigkeit, aus der Vogelperspektive zu fotografieren, könnt Ihr einzigartige und fesselnde Bilder erstellen, die bisher unerreichbar schienen. Von majestätischen Landschaften bis hin zu urbanen Wundern – Eure Kreativität kennt damit keine Grenzen. Durch den Einsatz einer Fotodrohne könnt Ihr Orte aus Winkeln sehen, die zuvor unzugänglich waren. Dies führt zu einzigartigen Perspektiven, die Eure Bilder und Videos von der Masse abheben. Die Fähigkeit, die Welt von oben zu betrachten, verändert nicht nur Euer Portfolio, sondern auch Eure Sichtweise auf die Umgebung.
Die Möglichkeit, gestochen scharfe Luftaufnahmen in hoher Auflösung zu machen, verleiht Euren Projekten eine beeindruckende Qualität. Egal, ob Ihr atemberaubende Panoramen, Hochzeitsfotos oder Dokumentationen erstellt– die Fotodrohne ermöglicht dir, deine Vision mit einer völlig neuen Perspektive zu präsentieren.
Die Technologie hinter Fotodrohnen entwickelt sich zunehmend weiter. Von fortschrittlichen Kamerafunktionen bis hin zu intelligenter Flugsteuerung bieten moderne Drohnen eine beeindruckende Palette an Features. Dies ermöglicht nicht nur präzise Flugmanöver, einen hohen Sicherheitsstandard, sondern auch die Erfassung von Bildern in bisher unerreichter Qualität.
Einfach Drohne auspacken und direkt losfliegen - so einfach geht es nicht. Ich schreibe bewusst nicht "leider". Denn mit zunehmender Anzahl von Fotodrohnen steigt natürlich auch die Gefahr von Unfällen, Zusammenstößen und missbräuchlicher Verwendung von Drohnen. Viele Länder haben daher Beschränkungen und Bestimmungen erlassen, die das Fliegen von Drohnen reguliert.
Noch ein paar Worte vorweg, bevor ich auf die unterschiedlichen Einschränkungen und Regularien eingehen möchte.. Alle Einschränkungen, Regularien und Verordnungen können sich je nach Land, Einsatzort (Wasserstrassen, Naturschutzgebiete, ...) und Verwendungszweck unterscheiden. Ihr solltet Euch daher IMMER (!!!) vor dem Starten Eurer Drohne über die vorliegenden Regeln erkundigen. Auch die neuesten EU-Regelungen lassen sich nicht überall anwenden, auch wenn der Flickenteppich der Bürokratie etwas kleiner geworden ist. Letztlich seit Ihr im Zweifel immer haftbar, wenn Ihr die Drohne fliegt.
Einschränkungen
In der EU gilt seit 2021 eine einheitliche Drohnenregelung. Die Drohnen werden dabei in drei Kategorien unterschieden, die jeweils unterschiedlichen bzw. schärferen Regularien unterliegen. An der Stelle werde ich der Einfachheit halber die Informationen vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr zitieren:
Kategorie „Offen“:
betrifft den Betrieb von Drohnen, die
eine Startmasse von weniger als 25 Kilogramm haben,
innerhalb der Sichtweite bis maximal 120 Meter Höhe fliegen und
keine gefährlichen Güter transportieren oder Gegenstände abwerfen.
Die „offene“ Kategorie ist noch einmal unterteilt in
A1: < 250 g Startgewicht, kein Überfliegen von Menschenansammlungen,
A2: < 4 kg Startgewicht, horizontaler Abstand zu Unbeteiligten mindestens 30 m,
A3: < 25 kg Startgewicht, horizontaler Abstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten
Kategorie „Speziell“:
betrifft den Betrieb von Drohnen, deren Einsatzspektrum den Rahmen der „offenen“ Kategorie übersteigt, z. B. beim Betrieb außerhalb der Sichtweite und/oder ab 25 Kilogramm Startmasse.
Kategorie „Zulassungspflichtig“:
betrifft den Betrieb von großen und schweren Drohnen, die z. B. zur Beförderung von Personen oder gefährlichen Gütern konstruiert sind.
Stand Dezember 2023
Wie Ihr seht, hängen die ersten Einschränkungen innerhalb der EU bereits von der jeweiligen Drohne ab, die Ihr gekauft habt oder kaufen wollt. Diese Einschränkungen können je nach Einsatzgebiet nochmal unterschiedlicher Ausfallen.
Außerdem gilbt es eine Registrierungspflicht für Eure Drohne. Das bedeutet,dass Ihr abhängig von dem Typus Eurer Drohne eine Registerung Eurer Drohne vornehmen müsst. Drohnen der Kategorie "Speziell" müssen grundsätzlich registriert werden. Dass man zudem Drohnen in der Kategorie "Zulassungspflichtig" registrieren muss, erklärt sich - denke ich - von selbst.
Bei der Kategorie "Offen" gibt es wiederrum ein paar Unterscheidungen. Nicht registriert werden müssen Drohnen, unterhalb von einem Gewicht von 250g ohne eine Kamera (im Prinzip also "Spielzeugdrohnen") müssen nicht registriert werden. Drohnen von einem Gewicht unterhalb von 250g, die mit einer Kamera ausgestattet sind, unterliegen wiederrum der Registrierungspflicht. Gleiches gilt für die darüberliegenden Kategorien A2 und A3. Bei der Registrierung erhatltet ühr eine elektronische ID. Diese Nummer müsst Ihr sichtbar an Eurer Drohne anbringen.
Ab einem Startgewicht von 250g muss man als Drohennbenutzer einen sogenannten Kompetenznachweis durchführen. Auch an dieser Stelle möchte ich nochmal von der Seite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zitieren:
Der Kompetenznachweis wird bereits ab einer Startmasse von 250 Gramm verpflichtend (zuvor: ab einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm).
In den Unterkategorien A1 und A3 der „offenen“ Kategorie besteht dieser aus einem theoretischen Online-Test auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA).
Damit wird sichergestellt, dass der Kompetenznachweis in der Breite verpflichtend wird, aber für einfachere Betriebsarten unkompliziert zu erwerben ist.
Für den Drohnenbetrieb in der Unterkategorie A2 muss zusätzlich zum Kompetenznachweis vom Fernpiloten ein praktisches Selbststudium abgeschlossen und eine weitere Theorieprüfung bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) benannten Stelle bestanden werden.
Stand Dezember 2023
Die meisten von Euch dürften eine Drohne aus der offenen Kategorie besitzen oder besitzen wollen - alleine schon wegen der geringeren Hürden für den Betrieb. Nichtsdestotrotz soll der Vollständigkeit halber erwähnt werden, dass es auch Drohnen gibt, die genehmigungspflichtig sind:
Der Betrieb von bestimmten Drohnen in der Betriebskategorie „offen“ ist grundsätzlich erlaubnisfrei. Dazu gehören:
Drohnen mit weniger als 25 Kilogramm Startmasse,
die in unmittelbarem Sichtkontakt zum Fernpiloten während des gesamten Fluges, und die entsprechend der Vorgaben in den Unterkategorien A1, A2 und A3 betrieben werden.
Diese Drohnen dürfen seit dem 31. Dezember 2020 in einer Höhe von maximal 120 Metern betrieben werden (zuvor: maximal 100 Meter).
Für den Drohnenbetrieb, der von diesen Anforderungen abweicht und dann in der „speziellen“ Kategorie stattfindet, wird eine Betriebsgenehmigung benötigt bzw. alternativ dazu eine Betriebserklärung oder ein Betreiberzeugnis für Leicht-UAS (LUC) gemäß den EU-Regelungen.
Nach Artikel 15 der Durchführungsverordnung 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 können die Mitgliedstaaten aus Gründen der Sicherheit und Gefahrenabwehr, des Schutzes der Privatsphäre und der Umwelt den UAS-Betrieb in bestimmten Gebieten (geografische Gebiete) untersagen oder nur unter Einhaltung besonderer Auflagen zulassen. Diese Gebiete wurden auf nationaler Ebene in § 21h Abs. 3 LuftVO konkretisiert.
Stand Dezember 2023
Die meisten auf dem Markt erhältlichen Fotodrohnen dürften mit hoher Wahrscheinlichkeit weniger als 25kg wiegen und dementsprechend keine gesonderte Genehmigung bedürfen. Das trifft natürlich nur auf Flüge in Gegenden zu, in denen das Fliegen von Drohnen in der entsprechenden Kategorie erlaubt ist. Wenn Ihr in "Verbotszonen" fliegen möchtet, dann werdet Ihr um eine entsprechende Genehmigung oder Erlaubnis nicht herum kommen.
Regelungen
Für Euren Drohnenflug solltet Ihr grundsätzlich ein paar Regelungen im Hinterkopf haben. Die meisten davon sind in der EU-Drohnenverordnung inkludiert.
Höhe (ab Start): Die maximale Flughöhe über Grund beträgt 120 Meter. Dabei wird immer auf die Position der Drohne Bezug genommen und nicht etwa vom Startpunkt der Drohne aus gemessen. Das kann etwas knifflig sein, da die Drohne Euch vermutlich auf dem Display der Steuerung immer die Höhe gegenüber der steuernden Person zeigt und nicht die Höhe über Grund - ändert aber leider nichts an der Regelung. Wollt Ihr höher fliegen, ist eine entsprechende Genehmigung einzuholen.
Sichtweite: Eure Drohne darf nur in Sichtweite geflogen werden. Im Zweifel solltet Ihr Euch also eine Drohne mit Positionslichtern kaufen, da man kleinere Drohnen recht schnell aus dem Auge verliert
Haftpflicht: In Deutschland und vielen anderen Ländern besteht eine Haftschutzpflicht für die Drohne. Viele Versicherer bieten inzwischen spezielle Tarife für Drohnenbesitzer an. Ggf. müsst Ihr Eure Unterlagen beim Reisen ins Ausland mit der Drohne übersetzen lassen.
Privatsphäre: Unabhängig von dem Gewicht Eurer Drohne ist das Fliegen über private Grundstücke, Häuser, Wohnungen etc. verboten. Solltet Ihr einen entsprechenden Flug planen, holt Euch am besten die Erlaubnis der jeweiligen Besitzer ein.
Flugverbotszonen: Für Deutschland sind die Fluverbotszonen in der Luftverkehrsordnung niedergeschrieben. Dort wird festgelegt, welche Bereiche nicht überflogen werden dürfen und zu welchen man wieviel Meter Abstand halten muss. Weiterführende Informationen dazu findet Ihr hier:
Sensibe Bereiche: Bereiche, die als "sensibel" deklariert sind, dürfen ebenfalls nicht überflogen werden. Darunter versteht man beispielsweise Polizeieinsätze, Menschenansammlungen, Demonstrationen, Krankenhäuser, militärische Anlagen, etc.
Hilfreiche Apps
Bei den ganzen Regularien und Einschränkungen ist es nicht immer einfach, herauszufinden, wo man nun überhaupt starten darf. Dabei können einige Apps helfen, die Euch mit Karten über die Flugverbotszonen versorgen.
DJI Fly App: Da die gängigste Marke für Fotodrohnen hierzulande DJI ist, nenne ich deren App zuerst. Die App zeigt Euch Flugverbotszonen, Warnzonen und Flugzonen für Euren Standort an. Außerdem werden Euch auch aktuelle Meldungen angezeigt. Trotzdem sind nicht alle Angaben innerhalb der App vollständig oder auf dem neuesten Stand. Nichtsdestotrotz seit Ihr beim Fliegen einer DJI Drohne ohnehin auf die App angewiesen, weil die Euch in einer Flugverbotszone nicht starten lässt.

Droniq: Diese App zeigt Euch Euren Standort mit einer Google Maps Karte und zeigt Euch aktuelle Sperrgebiete an. Die App ist kostenlos und ist für Deutschland nochmal deutlich detailreicher und vollständiger als die DJI Fl App.

Map2Fly: Mein persönlicher Favorist ist die App Map2Fly. Diese Liste für alle Zonen die gültigen Regelungen und Einschränkungen auf. Die App ist ebenfalls kostenlos und funktioniert ohne Registrierung. Alle Angaben werden sehr detailreich erläutert.

Meine persönlichen Erfahrungen
Nach der ganzen Theorie fragt Ihr Euch bestimmt, wie das alles jetzt praktisch aussieht. Ich bin jetzt etwas über drei Jahre mit der DJI Mini2 und DJI Mini3 im In- und Ausland unterwegs gewesen. Meine persönlichen Erfahrungen mit dem Fliegen der Drohnen unterscheiden sich beim Umgang mit Behörden und Beamten und "Zuschauern", die beim Starten meiner Drohne anwesend waren.
Im Hinblick auf Ämter und Behörden habe ich bis dato nur gute Erfahrungen gemacht. Die Registrierung beim LBA läuft unkompliziert und Versicherungen haben sich gut auf die Drohnenfliegerei mit entsprechenden Tarifen eingestellt. Auch das Beantragen von Genehmigungen beim Flug in eingeschränkten Zonen läuft recht unproblematisch. Einziges Manko in Deutschland ist, dass jede Stadt und jeder Landkreis unterschiedliche Formulare und Prozesse hat, die man beim Beantragen berücksichtigen muss. Und auch die Zuständigkeiten (Autobahnen, Flüsse, sonstige Infrastruktur) hat man schnell begriffen, wenn man sich kurz damit beschäftigt.
Etwas komplizierter sieht es da im Ausland aus. Auch wenn die Regelungen innerhalb der EU vereinheitlicht worden sind, handhaben alle Länder die Nutzung der Drohne unterschiedlich. Es gibt Unterschiede bei der Registerung, den Versicherungen und den Verbotszonen. Auch die Zuständigkeiten sind nochmal ganz anders als in Deutschland. Einen ersten Anhaltspunkt für alle Vorkehrungen, die man treffen muss, finde ich meistens hier:
Ausserhalb der EU wird es mit dem Benutzen der Drohne nochmal schwieriger. Einige Länder verbieten bereits die Einreise mit einer Drohne (bspw. Marokko), andere wiederrum knüpfen die Benutzung an viele Auflagen und Genehmigungen (bspw. Japan). Für viele Länder muss man bereits vor der Einreise mit mehreren Wochen Vorlauf die Einfuhr und die Benutzung der Drohne ankündigen und sich die Papiere dann im Reiseziel vor Ort abstempeln lassen (bspw. Thailand). Aus diesem Grund habe ich bis jetzt auf meine Drohne außerhalb der EU verzichtet.
Hinsichtlich der Reaktionen von "Zuschauern" habe ich teilweise sehr gegenteilige Erfahrungen gemacht. Schätzungweise würde ich sagen, dass etwa 80% der Leute, die mich beim Fliegen der Drohne gesehen haben, entweder interessiert oder desinteressiert reagiert haben. Die restlichen 20% haben recht unfreundlich reagiert.
Warum erwähne ich das an dieser Stelle? Ich finde es nicht ganz unwichtig zu wissen, dass man mit der Drohne schon "ungewollte" Aufmerksamkeit erregen kann. Einerseits ist das Thema Fotografie und Drohnenfliegen nicht jedermanns Interesse und zum anderen fühlen sich viele Leute schnell gestört (ob das nun berechtigt ist oder nicht sei mal dahingestellt). Auch beim Fliegen in einer erlaubten Zone mitten im Nirgendwo kommt es schon mal vor, dass jemand vorbeikommt und sich gestört fühlt. Nicht selten reagieren die Leute dann sehr gereizt und rufen die Polizei oder die Ordnungsbehörden (einer der Gründe, warum ich die Registerung und die Versicherungsunterlagen immer in der Cloud auf meinem Handy habe).
Die Mehrheit der Leute allerdings reagiert allerdings mit Neugier, schaut interessiert zu oder nimmt den Drohnenflug überhaupt nicht wahr. Ich gebe mir allerdings auch immer ziemlich viel Mühe, meine Umgebung mit der Drohne nicht zu stören. Bedeutet, dass ich direkt nach dem Starten versuche eine ordentliche Flughöhe zu erreichen, damit man das Surren der Motoren nicht mehr wahrnimmt. Außerdem überlege ich mir schon im Vorfeld, welche Fotos oder Videos ich machen möchte, um die Flugzeit möglichst kurz zu halten. Um zu vermeiden, dass due Drohnenfliegerei weiter eingeschränkt wird, würde ich daher auch jedem nahelegen, sich ebenfalls defensiv beim Fliegen zu verhalten und Rücksicht auf andere zu nehmen.

Fazit
Lohnt sich denn die Drohnenfliegerei mit den ganzen Auflagen nach 2023 noch? Jein! Darauf kann man so direkt keine Antwort geben. Jedem, der nur ein paar schöne Fotos machen möchte und sich ansonsten nicht mit der Thematik und den Regeln auseinandersetzen möchte, dem würde ich vom Kauf einer Drohne abraten. Unwissenheit kann schnell zu sehr hohen Bußgeldern (wir reden hier immerhin von fünfstelligen Summen) und zu sehr harten Strafen führen (Eingriff in den Luftverkehr).
Wenn Ihr die Drohennfotografie aber als verantwortungsvolles Hobby begreift, dann eröffnet Euch eine Fotodrohne - wie eingangs - erwähnt eine völlig neue Perspektive. Um einen Großteil der Bürokratie zu vermeiden und weniger Beschränkungen zu unterliege, lohnt sich an der Stelle eine Fotodrohne mit einem maximalen Abfluggewicht von bis zu 249g. Somit seit ihr in der offenen Kategorie unterwegs und müsst Euch um viele Vorgaben keine Sorgen mehr machen. Außerdem liegen Drohnen in dieser Größenordnung preislich bei knapp 1.000€. Teurere und schwerere Drohnen sind zwar technisch besser ausgestattet (Sensorik, Kamera) bieten allerdings meiner Meinung nach für die meisten Fotografen im Hinblick auf die verschräften Regelungen keinen verhältnismäßigen Mehrwert. Eine große High-Ebd-Drohne würde ich nur jemandem empfehlen, der beruflich auch in diesen Gefilden unterwegs ist und sich daher auch öfter mit den Genehmigungen beschäftigen muss und daher auch eine Rechtfertigung der ganzen zusätzlichen Kosten hat. Zudem dürfte der Unterschied zwischen den Einstiegs-Drohnen bis 249g und den Mittelklasse-Drohnen in Bezug auf Foto- und Videoqualität beim Hochladen auf die gängigsten Social-Media-Kanäle ohnehin nur marginal sein.
Weiterführende Links
Eine sehr hilfreiche und ausführliche Übersicht über spezifische Drohnengesetze der jeweiligen Länder findet Ihr bei Drohnen-Camp.de (viele Grüße an Francis!) Solltet Ihr Euch bezüglich der Regelungen in Eurem Reiseland unsicher sein, lohnt dort sich vorab ein Blick.
https://www.lba.de/DE/Drohnen/FAQ/Uebersicht_FAQ_node.html https://drohnen-camp.de/drohnen-gesetze-weltweit/
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Hey, ich bin Endre - der Inhaber von fokus fernweh. Ich hoffe, dass ich Euch inspirieren kann, neue Orte zu entdecken und die Welt zu bereisen! Ob Ihr erfahrene Globetrotter seid oder gerade erst mit dem Reisen begonnen habt - ich hoffe, Ihr findet hier die Motivation und die Informationen, die Ihr für Eure Unternehmungen braucht!
gut erklärt. Danke! Wollte mir vor kurzem eine Drohne holen und war dann abgeschreckt, wie eingeschränkt man die nur benutzen kann..